Register wirtschaftlicher Eigentümer (WiEReG)
Über das Register wirtschaftlicher Eigentümer
Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) geschaffen. Es erfasst Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen und Trusts, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Für wen ist das WiEReG relevant?
Bestimmte Berufsgruppen, die gesetzlich zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet sind, haben Zugriff auf Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Zu diesen verpflichteten Gruppen zählen unter anderem:
Welche Arten von Auszügen gibt es?
Einfache Auszüge
enthalten Informationen über:
- den abgerufenen Rechtsträger,
- die Aktivität anhand der ÖNACE Einteilung (z.B. C13.20-0 Weberei) und die alle Daten über direkte und indirekte Eigentümer inklusive der Art und dem Umfang des wirtschaftlichen Interesses enthalten (§ 9 Abs. 4 WiEReG).
Erweiterte Auszüge
enthalten zusätzlich zu den Daten der einfachen Auszüge folgende Informationen:
- die Angabe, ob es sich um einen vollständigen erweiterten Auszug handelt; dies ist dann der Fall, wenn die gemeldeten Daten mit den automationsunterstützt generierten Daten übereinstimmen und kein aufrechter Vermerk vorliegt (inländische GmbH-Strukturen)
- Darstellung der relevanten Beteiligungsstruktur, die auf Basis der Daten des Firmenbuchs errechnet wird
- errechnete wirtschaftliche Eigentümer und oberste Rechtsträger, die auf Basis der Daten des Firmenbuchs, des Vereinsregisters und des Ergänzungsregisters errechnet werden
Nutzungsentgelt
Einzelverrechnung des Nutzungsentgeltes
der Verpflichteten mittels einfacher Auszüge gemäß § 9 Abs. 4 WiEReG | 4,00 € |
der Verpflichteten mittels erweiterter Auszüge gemäß § 9 Abs. 5 WiEReG | 5,00 € |
der Verpflichteten mittels erweiterter Auszüge gemäß § 9 Abs. 5 WiEReG unter gleichzeitiger Einsicht in ein Compliance-Package gemäß § 9 Abs. 5a | 10,00 € |
bei Auszügen gemäß § 10 WiEReG | 4,00 € |
bei Auszügen, die von Verpflichteten über das System zur Vernetzung der Register wirtschaftlicher Eigentümer (BORIS) abgerufen werden | 5,00 € |
Alle Angaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Weitere Informationen zum WiEReG (Beispielauszüge, etc.) finden Sie hier.